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       Allgemeines

Die Rassehundezuchtorganisationen haben mit den Ausstellungen auf verschiedenen Ebenen Zentren geschaffen, bei denen Zuchtergebnisse gesehen, beurteilt und verglichen werden können. Ausstellungen, heißen in Deutschland daher auch richtig Zuchtschauen. Bei den großen Internationalen Zuchtschauen sind mehrere Tausend Hunde der verschiedensten Rassen in Boxen untergebracht, vor diesen stehen oder sitzen deren Besitzer mehr oder weniger aufgeregt. Die Hunde werden nach Startnummern aufgerufen und auf einem geräumigen, umgrenzten Platz, dem Ring, einem Zuchtrichter vorgestellt. Während der Ruheperioden in den Boxen sind die Hunde auch Ausstellungsobjekte, die von den Besuchern bewundert werden können. Für die Ausstellungen haben die FCI (Federation Cynolgie International) als Internationaler Dachverband, der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) auf Nationaler Ebene in Deutschland und der KfT (Klub für Terrier) als Rassehundezuchtverband Zuchtschauordnungen ausgearbeitet, die Einteilung, Formwertnoten und Titelvergaben für die einzelnen Ausstellungen auf der jeweiligen Regionalen, Nationalen und Internationalen Ebene regeln. In diesen Zuchtschauordnungen sind auch die gesamten Abläufe von der mühevollen Vorarbeit von der Bekanntmachung der Ausstellung und dem Versand von Einladungen bis zu den Richterberichten und Urkunden die jeder Aussteller erhält festgelegt. Nur Hunde mit vom VDH anerkannten Ahnentafeln, die gesund, schutzgeimpft und ohne zuchtausschließende Fehler sind, können gemeldet werden. Die Hunde werden getrennt nach Rüden und Hündinnen in verschiedenen Altersklassen gerichtet. Jeder Hund kann nur in einer Klasse gemeldet werden. Bewertet wird nach Maßgabe des Rassestandards die Gesamterscheinung des Hundes, sein Körperbau, sein Gebiß, sein Haarkleid, sein Gangwerk und nicht zuletzt sein Wesen, das ein guter Richter an kleinen Anzeichen schnell erkennt und das im Ring am ruhigen und freundlichen, in keinem Fall aber scheuen oder aggressiven Verhalten zeigen sollte. Die Beurteilung reicht von Vorzüglich (V) über Sehr gut (Sg), Gut (G), und Genügend bis zu Ungenügend. In der Jüngstenklasse von 6 bis 9 Monaten werden die Noten Viel Versprechend (VV), Versprechend (V) und Wenig Versprechend (WV) vergeben. Die besten Hunde der Reifeklassen konkurrieren um das begehrte CAC (Anwartschaft für den Deutschen Champion), bei Internationalen Zuchtschauen zusätzlich um das CACIB (Anwartschaft auf den Internationalen Champion). Außerdem werden Anwartschaften auf den VDH-Champion an jeden V1- Hund der Reifeklassen verliehen, wenn es sich um eine vom VDH geschützte Schau handelt. Die jeweils errungenen Titel werden vom Rassehundezuchtverband, bei unseren Westies dem KfT, in die Ahnentafeln eingetragen und sind ein Teil für die Beurteilung der Qualität bei der Abstammung eines Westies.


Auszüge aus der Zuchtschau-Ordnung/KfT

§ 5 Zulassung
a) Zugelassen sind nur Rassehunde, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindesalter von 6 (sechs) Monaten am Tage vor der Zuchtschau vollenden. Das Vorstellen zur Bewertung von Hunden unter sechs Monaten in sogenannten "Puppy-Klasseb" und die Aufnahme solcher Hunde in den Katalog ist nicht erlaubt.
Hunde im Eigentum von Ausstellungsleitern und Ringhelfern können nur in Ausnahmefällen, und dann mit schriftlicher Zustimmung der Beaufagten für das Ausstellungs- und Prüfungswesen ausgestellt werden. Ausstellungsleiter und Ringhelfer dürfen nicht selbst vorführen und müssen während der Vorführung ihres Hundes oder des Hundes eines mit ihnen in Hausgemeinschaft lebenden Vorführers den Ring verlassen. Für Zuchtrichter und -Anwärter gilt § 11 Abs. 2 der VDH-Zuchtrichter-Ordnung.
Personen, die durch Beschluss eines die Rasse vertretenden Zuchtvereins von allen Veranstaltungen ausgeschlossen werden, sind auch von der Teilnahme an Allgemeinen- und Internationalen Rassehunde-Zuchtschauen ausgeschlossen, wenn der VDH-Vorstand den Aussperrungsbeschluss auf Antrag des Rassehunde-Zuchtvereins bestätigt hat. Personen, die einer vom VDH nicht anerkannten kynologischen Organisation angehören, dürfen Hunde nicht ausstellen. Dieses gilt nicht für Mitglieder eines Rassehunde-Zuchtvereins, dessen Aufnahmeantrag bearbeitet wird, für die Dauer des Aufnahmeverfahrens (vgl. VDH-Aufnahme-Ordnung).
Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer befallene, verkrüppelte, mit Missbildungen oder Hodenfehlern behaftete Hunde, sowie Hündinnen, die läufig oder sichtlich tragend oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. Dennoch zuerkannte Bewertungen sind abzuerkennen, wenn die Umstände, die eine Bewertung ausschließen, offenbar werden. Die Entscheidung über ein Einbringen im Ausnahmefall steht allein der Zuchschauleitung oder einem von ihr eingesetzten Kontrollorgan zu. Diese hat auf das Bewertungsverbot keinen Einfluss. Wer kranke Hunde in eine Zuchtschau einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden, es sei denn, die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Zuchtschauleitung unterblieben.

b) Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt, er kann sich vertreten lassen. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes schriftlich erfolgen. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühren. Mit der Meldung erkennt der Eigentümer die Zuchtschauordnung als für sich verbindlich an. Verlegt der Veranstalter den Termin, so kann die Meldung zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit der Terminverlegung reicht eine Benachrichtigung des Veranstalters an den Eigentümer aus.

c) Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen. Der zur Abgabe der Meldung berechtigte Vertreter gilt auch als für die Ausstellung beauftragt. Handlungen und/oder Unterlassungen des Beauftragten wirken für und gegen den Eigentümer.

d) Die zur Zuchtschau angenommenen Hunde sind innerhalb der im Programm angegebenen Einlasszeit einzubringen. Für jeden zur Zuchtschau angenommenen Hund hat grundsätzlich eine Person freien Einlass. Darüberhinausgehende Forderungen an Begleitpersonen bleiben dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde verursacht werden.

e) Ausgestellte Hunde dürfen die Zuchtschau vor Veranstaltungsschluss grundsätzlich nicht verlassen. Im Einzelfall entscheidet die Zuchtschauleitung.

f) Für die rechtzeitige Vorführung der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich. Außer dem Zuchtrichter, dem evtl. zugelassenen Zuchtrichter-Anwärter, dem Ausstellungsleiter, dem Ringpersonal und den Hundeführern, hat sich niemand im Ring aufzuhalten. In die Beurteilung oder Plazierung der Hunde hat sich niemand einzumischen. Die Katalog-Nr. ist von der den Hund vorführenden Person deutlich sichtbar zu tragen. Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechtes. Er ist berechtigt, für die laufende und weitere von ihm durchgeführte Spezialzuchtschau gegen Personen, die den geordneten Ablauf stören oder gegen Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, Hausverbote zu verhängen. Den Anordnungen der Zuchtschauleitung und ihrer Beauftragten ist Folge zu leisten.

g) Die Formwertnote und Plazierung des Zuchtrichters ist unanfechtbar. Sie unterliegt keiner Überprüfung. Beleidigungen des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertung sind unzulässig. Eine Bewertung ist abzuerkennen, wenn sie durch falsche Angaben, Veränderungen und/oder Eingriffe erschlichen wurde. Gleiches gilt, wenn ein bewerteter Hund vor Veranstaltungsschluss aus dem Ausstellungsgelände entfernt wird.
Jede Form von "double handling" d.h. der Versuch oder die Durchführung einer Beeinflussung des zu bewertenden Hundes von außerhalb des Ringes ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Hunde von einer Bewertung ausgeschlossen werden.
Auf dem Zuchtschaugelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogen. Galgen, im Bewertungsring und im Ehrenring darf ein Hund nicht auf einem Podest vorgestellt werden.
Formelle Beanstandungen an der Durchführung der Zuchtschau und an der Vergabe von Titel-Anwartschaften und Titeln sind unverzüglich der Zuchtschauleitung unter Hinterlegung eines Sicherheitsgeldes in Höhe von 3 (drei) Meldegebühren zu melden. Die Frist gilt als gewährt, wenn die Beschwerde innerhalb von 2 Tagen (Poststempel), nach Ende der Veranstaltung schriftlich bei der Zuchtschauleitung oder beim Zuchtschau-Ausschuss des KfT eingelegt wurde. Fristversäumnis gilt als Verzicht auf das Beschwerderecht.
Für die Aberkennung und Entscheidung über Beanstandungen ist der KfT-Ausstellungsausschuss zuständig, der nach Anhörung endgültig entscheidet. Bei Abweisung der Beschwerde verfällt das Sicherheitsgeld zu Gunsten des Veranstalters.

h) Kann aus irgendwelchen Gründen die Zuchtschau nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist die Zuchtschauleitung berechtigt, bis zu 50% der Meldegebühren zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden. Die Höhe des Anteils der Meldegebühr, der von der Zuchtschauleitung zur Deckung der enstandenen Kosten einbehalten wird, ist durch den Austellungsleiter festzulegen. Sie darf immer nur so hoch festgesetzt werden, dass sie die tatsächlich entstandenen Kosten deckt. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz der jeweiligen Zuchtschauleitung.

§6 Klasseneinteilung, Doppelmeldungen und Versetzen
Die Klasseneinteilung ist dem vom Veranstalter herausgegebenen Meldeformular zu entnehmen. Doppelmeldungen sind unzulässig, die Reihenfolge der Klassen ist verbindlich.
Klasseneinteilung:

1. Jüngstenklasse: 6-9 Monate

2. Ehrenklasse
Für diese Klasse können nur Terrier gemeldet werden, die nachstehenden Titel erhalten haben:
Internationaler Champion
KfT Ausstellungs-Champion sowie
alle FCI anerkannten nationalen Champion Titel, die bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses bestätigt sind.
Die Hunde erhalten keine Formwertnote, sie werden lediglich plaziert. Der mit der Platznote 1 ausgezeichnete Hund nimmt am Wettbewerb um den/die schönste/n Rüden/Hündin und schönsten Hund der Rasse teil.

3. Veteranenklasse ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Zuchtschau das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung dieser Klasse erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Gesamtkonstitution und den Pflegezustand dieser Hunde geachtet werden. Die Hunde erhalten keine Formwertnote, sondern werden plaziert (1-4). Es wird empfohlen, die erstplazierten Rüden und Hündinnen der betreffenden Rasse im Ehrenring vorzustellen und im Rahmen eines Wettbewerbs "Bester Veteran der Ausstellung" von 1-3 zu plazieren.

4. Jugendklasse 9-18 Monate

5. Gebrauchshundeklasse ab 15 Monate
In der Gebrauchshundeklasse können ausschl. Airedale- und Parson-Jack-Russell Terrier mit anerkanntem Abrichtekennzeichen gemeldet werden.
Airedale Terrier = SchH I-III, IPO I-III
Parson Jack Russell Terrier = BP, GP und SwP
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/ Ausbildungskennzeichen bestätigt wurde. Die Bestätigung (hier Certificat des VDH) ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.

6. Championklasse ab 15 Monate
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses ein erforderlicher Titel bestätigt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt. Nachstehende Titel berechtigen zur Meldung in der Championklasse:
Internat. Champion
Nationaler Champion der von der FCI anerkannten Landesverbände
FCI Weltsieger
FCI Europasieger
Deutscher Bundessieger
VDH Europasieger

7. Zuchklasse ab 15 Monate
In die Zuchtklasse können nur solche Terrier gemeldet werden, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Ausstellung permanent Eigentum (Besitz genügt nicht!) des Züchters der Hunde sein müssen. Zeitweilige, sogenannte "Wiederinbesitznahme" eines verkauften Hundes durch seinen Züchter berechtigt nicht zur Meldung in der Zuchtklasse. Züchter, die ihre Hunde in der Zuchtklasse gemeldet haben, sind verpflichtet, auf Verlangen der Zuchtschauleitung den Eigentumsnachweis zu erbringen.

8. Offene Klasse ab 15 Monate
Stichtag der Alterszuordnung: Der Hund muss am Tage vor dem er bei der Zuchtschau startet, das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.
Beispiel 1: Ein Terrier, der am 2.2. geboren wurde, kann auf einer am 2.11 stattfindenden Zuchtschau in der Jugendklasse gemeldet werden, da er das Alter von 9 Monaten am 1.11.98 um 24.00Uhr vollendet hat und sein 10. Lebensmonat am 2.11. bereits zu laufen beginnt.
Beispiel 2: Ein Terrier, der am 2.2. geboren wurde, muss am 2.8. des Folgejahres in der Offenen Klasse gemeldet werden, da er das Alter von 18 Monaten am 1.8. bereits vollendet hatte und mit dem 2.8. bereits der 19. Lebensmonat zu laufen beginnt.

Zuchtgruppen-Wettbewerb
Für alle Zuchtschauen kann ein Zuchtgruppen-Wettbewerb ausgeschrieben werden. Zuchtgruppen bestehen aus mind. drei Hunden einer Rasse mit gleichem Zwingernamen. Sie müssen am gleichen Tage bei der Einzelbewertung mind. die Formwertnote "Gut" erhalten haben.

Nachzuchtgruppen
Als Nachzuchtgruppe gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Eine solche Nachzucht-Gruppe besteht aus mind. einem Elternteil und mind. 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts, wobei alle vorgestellten Hunde am Tage der Ausstellung wenigstens eine Bewertung erhalten haben müssen. Die Nachzuchtgruppe muss aus mind. zwei Würfen zusammengesetzt sein.

Paar-Klasse
Eine Paar-Klasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die Eigentum des Ausstellers sein müssen. Die Beurteilung der Paar-Klasse ist gleich der Beurteilung der Zuchtgruppen. Gesucht wird das idealtypischste Zuchtpaar.
Das Versetzen eines Hundes in eine andere Klasse als gemeldet, is nur möglich, wenn dieser in Bezug auf Alter, Geschlecht oder anderer Voraussetzungen in eine falsche Klasse geraten ist, außerdem dann, wenn der Hund durch ein Versehen der Zuchtschauleitung in eine falsche Klasse gesetzt wurde. Ein solcher Fall ist durch Beiziehung des Meldeformulars am Tag der Veranstaltung zu klären. Untersagt ist es, einen Hund auf Wunsch eines Ausstellers hin zu versetzen, ohne, dass obige Voraussetzungen vorliegen.

§ 7 Meldegebühren
Das Meldegeld wird vom jeweiligen Veranstalter festgelegt, bei der Bemessung sind die Zuchtschauleitungen frei, doch sollten die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Es ist zulässig, bei Meldungen für mehrere Hunde Nachlässe zu gewähren, doch ist die finanzielle Begünstigung einzelner Ausstellergruppen (z.B. Mitglieder einer Orts- oder Landesgruppe gegenüber Nichtmitgliedern) verboten.
Für alle im Katalog aufgeführten Hunde ist der Zuchtschaubeitrag abzuführen, und zwar auch dann, wenn Hunde aus irgendwelchen Gründen nicht erschienen sind.
Für Zuchtgruppenwettbewerbe setzt die Zuchtschauleitung die Teilnahmegebühr ebenfalls fest.

§ 8 Formwertnote
Bei allen Veranstaltungen können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Nicht genügend (Nggd)

In der Jüngstenklasse werden vergeben:
vielversprechend (v v)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)

Ein Hund, der sich nicht beurteilen lässt, bleibt "ohne Bewertung". Als "zurückgezogen" gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird. Als "nicht erschienen" wird ein Hund behandelt, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt wurde.



        Letzte Änderung: 16.09.2002 10:04:03
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