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Die Rassehundezuchtorganisationen
haben mit den Ausstellungen auf
verschiedenen Ebenen Zentren
geschaffen, bei denen
Zuchtergebnisse gesehen, beurteilt
und verglichen werden können.
Ausstellungen, heißen in
Deutschland daher auch richtig
Zuchtschauen. Bei den großen
Internationalen Zuchtschauen sind
mehrere Tausend Hunde der
verschiedensten Rassen in Boxen
untergebracht, vor diesen stehen
oder sitzen deren Besitzer mehr oder
weniger aufgeregt. Die Hunde werden
nach Startnummern aufgerufen und auf
einem geräumigen, umgrenzten
Platz, dem Ring, einem Zuchtrichter
vorgestellt. Während der
Ruheperioden in den Boxen sind die
Hunde auch Ausstellungsobjekte, die
von den Besuchern bewundert werden
können. Für die
Ausstellungen haben die FCI
(Federation Cynolgie International)
als Internationaler Dachverband, der
VDH (Verband für das Deutsche
Hundewesen) auf Nationaler Ebene in
Deutschland und der KfT (Klub
für Terrier) als
Rassehundezuchtverband
Zuchtschauordnungen ausgearbeitet,
die Einteilung, Formwertnoten und
Titelvergaben für die einzelnen
Ausstellungen auf der jeweiligen
Regionalen, Nationalen und
Internationalen Ebene regeln. In
diesen Zuchtschauordnungen sind auch
die gesamten Abläufe von der
mühevollen Vorarbeit von der
Bekanntmachung der Ausstellung und
dem Versand von Einladungen bis zu
den Richterberichten und Urkunden
die jeder Aussteller erhält
festgelegt. Nur Hunde mit vom VDH
anerkannten Ahnentafeln, die gesund,
schutzgeimpft und ohne
zuchtausschließende Fehler
sind, können gemeldet werden.
Die Hunde werden getrennt nach
Rüden und Hündinnen in
verschiedenen Altersklassen
gerichtet. Jeder Hund kann nur in
einer Klasse gemeldet werden.
Bewertet wird nach Maßgabe des
Rassestandards die Gesamterscheinung
des Hundes, sein Körperbau,
sein Gebiß, sein Haarkleid,
sein Gangwerk und nicht zuletzt sein
Wesen, das ein guter Richter an
kleinen Anzeichen schnell erkennt
und das im Ring am ruhigen und
freundlichen, in keinem Fall aber
scheuen oder aggressiven Verhalten
zeigen sollte. Die Beurteilung
reicht von Vorzüglich (V)
über Sehr gut (Sg), Gut (G),
und Genügend bis zu
Ungenügend. In der
Jüngstenklasse von 6 bis 9
Monaten werden die Noten Viel
Versprechend (VV), Versprechend (V)
und Wenig Versprechend (WV)
vergeben. Die besten Hunde der
Reifeklassen konkurrieren um das
begehrte CAC (Anwartschaft für
den Deutschen Champion), bei
Internationalen Zuchtschauen
zusätzlich um das CACIB
(Anwartschaft auf den
Internationalen Champion).
Außerdem werden Anwartschaften
auf den VDH-Champion an jeden V1-
Hund der Reifeklassen verliehen,
wenn es sich um eine vom VDH
geschützte Schau handelt. Die
jeweils errungenen Titel werden vom
Rassehundezuchtverband, bei unseren
Westies dem KfT, in die Ahnentafeln
eingetragen und sind ein Teil
für die Beurteilung der
Qualität bei der Abstammung
eines Westies.
Auszüge aus der Zuchtschau-Ordnung/KfT
§ 5 Zulassung
a) Zugelassen sind nur Rassehunde, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindesalter von 6 (sechs) Monaten am
Tage vor der Zuchtschau vollenden. Das Vorstellen zur Bewertung von Hunden unter sechs Monaten in sogenannten "Puppy-Klasseb" und die Aufnahme solcher
Hunde in den Katalog ist nicht erlaubt.
Hunde im Eigentum von Ausstellungsleitern und Ringhelfern können nur in Ausnahmefällen, und dann mit schriftlicher Zustimmung der Beaufagten für das Ausstellungs-
und Prüfungswesen ausgestellt werden. Ausstellungsleiter und Ringhelfer dürfen nicht selbst vorführen und müssen während der Vorführung ihres Hundes
oder des Hundes eines mit ihnen in Hausgemeinschaft lebenden Vorführers den Ring verlassen. Für Zuchtrichter und -Anwärter gilt § 11 Abs. 2 der VDH-Zuchtrichter-Ordnung.
Personen, die durch Beschluss eines die Rasse vertretenden Zuchtvereins von allen Veranstaltungen ausgeschlossen werden, sind auch von der Teilnahme an Allgemeinen- und Internationalen
Rassehunde-Zuchtschauen ausgeschlossen, wenn der VDH-Vorstand den Aussperrungsbeschluss auf Antrag des Rassehunde-Zuchtvereins bestätigt hat. Personen, die einer
vom VDH nicht anerkannten kynologischen Organisation angehören, dürfen Hunde nicht ausstellen. Dieses gilt nicht für Mitglieder eines Rassehunde-Zuchtvereins, dessen
Aufnahmeantrag bearbeitet wird, für die Dauer des Aufnahmeverfahrens (vgl. VDH-Aufnahme-Ordnung).
Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer befallene, verkrüppelte, mit Missbildungen oder Hodenfehlern behaftete Hunde, sowie Hündinnen, die läufig oder
sichtlich tragend oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. Dennoch zuerkannte Bewertungen
sind abzuerkennen, wenn die Umstände, die eine Bewertung ausschließen, offenbar werden. Die Entscheidung über ein Einbringen im Ausnahmefall steht allein der
Zuchschauleitung oder einem von ihr eingesetzten Kontrollorgan zu. Diese hat auf das Bewertungsverbot keinen Einfluss. Wer kranke Hunde in eine Zuchtschau einbringt, haftet für die
daraus entstehenden Folgen. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden, es sei denn, die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Zuchtschauleitung
unterblieben.
b) Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt, er kann sich vertreten lassen. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes
schriftlich erfolgen. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühren. Mit der Meldung erkennt der Eigentümer die Zuchtschauordnung als für sich verbindlich an.
Verlegt der Veranstalter den Termin, so kann die Meldung zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit der Terminverlegung reicht eine Benachrichtigung des Veranstalters an den Eigentümer aus.
c) Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen. Der zur Abgabe der Meldung berechtigte Vertreter gilt auch als für die Ausstellung beauftragt.
Handlungen und/oder Unterlassungen des Beauftragten wirken für und gegen den Eigentümer.
d) Die zur Zuchtschau angenommenen Hunde sind innerhalb der im Programm angegebenen Einlasszeit einzubringen. Für jeden zur Zuchtschau angenommenen Hund hat grundsätzlich eine
Person freien Einlass. Darüberhinausgehende Forderungen an Begleitpersonen bleiben dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für
alle Schäden, die durch ihre Hunde verursacht werden.
e) Ausgestellte Hunde dürfen die Zuchtschau vor Veranstaltungsschluss grundsätzlich nicht verlassen. Im Einzelfall entscheidet die Zuchtschauleitung.
f) Für die rechtzeitige Vorführung der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich. Außer dem Zuchtrichter, dem evtl. zugelassenen Zuchtrichter-Anwärter, dem Ausstellungsleiter,
dem Ringpersonal und den Hundeführern, hat sich niemand im Ring aufzuhalten. In die Beurteilung oder Plazierung der Hunde hat sich niemand einzumischen. Die Katalog-Nr. ist von der den
Hund vorführenden Person deutlich sichtbar zu tragen. Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechtes. Er ist berechtigt, für die laufende und weitere von ihm durchgeführte Spezialzuchtschau
gegen Personen, die den geordneten Ablauf stören oder gegen Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, Hausverbote zu verhängen. Den Anordnungen der Zuchtschauleitung und ihrer
Beauftragten ist Folge zu leisten.
g) Die Formwertnote und Plazierung des Zuchtrichters ist unanfechtbar. Sie unterliegt keiner Überprüfung. Beleidigungen des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertung sind
unzulässig. Eine Bewertung ist abzuerkennen, wenn sie durch falsche Angaben, Veränderungen und/oder Eingriffe erschlichen wurde. Gleiches gilt, wenn ein bewerteter Hund vor
Veranstaltungsschluss aus dem Ausstellungsgelände entfernt wird.
Jede Form von "double handling" d.h. der Versuch oder die Durchführung einer Beeinflussung des zu bewertenden Hundes von außerhalb des Ringes ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen
können die betreffenden Hunde von einer Bewertung ausgeschlossen werden.
Auf dem Zuchtschaugelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt.
Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogen. Galgen, im Bewertungsring und im Ehrenring darf ein Hund nicht auf einem Podest vorgestellt werden.
Formelle Beanstandungen an der Durchführung der Zuchtschau und an der Vergabe von Titel-Anwartschaften und Titeln sind unverzüglich der Zuchtschauleitung unter Hinterlegung eines
Sicherheitsgeldes in Höhe von 3 (drei) Meldegebühren zu melden. Die Frist gilt als gewährt, wenn die Beschwerde innerhalb von 2 Tagen (Poststempel), nach Ende der Veranstaltung
schriftlich bei der Zuchtschauleitung oder beim Zuchtschau-Ausschuss des KfT eingelegt wurde. Fristversäumnis gilt als Verzicht auf das Beschwerderecht.
Für die Aberkennung und Entscheidung über Beanstandungen ist der KfT-Ausstellungsausschuss zuständig, der nach Anhörung endgültig entscheidet. Bei Abweisung der
Beschwerde verfällt das Sicherheitsgeld zu Gunsten des Veranstalters.
h) Kann aus irgendwelchen Gründen die Zuchtschau nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist die Zuchtschauleitung berechtigt, bis zu 50% der
Meldegebühren zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden. Die Höhe des Anteils der Meldegebühr, der von der Zuchtschauleitung zur Deckung der enstandenen Kosten
einbehalten wird, ist durch den Austellungsleiter festzulegen. Sie darf immer nur so hoch festgesetzt werden, dass sie die tatsächlich entstandenen Kosten deckt. Erfüllungsort und Zahlungsort ist
der Sitz der jeweiligen Zuchtschauleitung.
§6 Klasseneinteilung, Doppelmeldungen und Versetzen
Die Klasseneinteilung ist dem vom Veranstalter herausgegebenen Meldeformular zu entnehmen. Doppelmeldungen sind unzulässig, die Reihenfolge der Klassen ist verbindlich.
Klasseneinteilung:
1. Jüngstenklasse: 6-9 Monate
2. Ehrenklasse
Für diese Klasse können nur Terrier gemeldet werden, die nachstehenden Titel erhalten haben:
Internationaler Champion
KfT Ausstellungs-Champion sowie
alle FCI anerkannten nationalen Champion Titel, die bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses bestätigt sind.
Die Hunde erhalten keine Formwertnote, sie werden lediglich plaziert. Der mit der Platznote 1 ausgezeichnete Hund nimmt am Wettbewerb um den/die schönste/n Rüden/Hündin und
schönsten Hund der Rasse teil.
3. Veteranenklasse ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Zuchtschau das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung dieser Klasse erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem Standard.
Daneben soll besonders auf die Gesamtkonstitution und den Pflegezustand dieser Hunde geachtet werden. Die Hunde erhalten keine Formwertnote, sondern werden plaziert (1-4). Es wird empfohlen,
die erstplazierten Rüden und Hündinnen der betreffenden Rasse im Ehrenring vorzustellen und im Rahmen eines Wettbewerbs "Bester Veteran der Ausstellung" von 1-3 zu plazieren.
4. Jugendklasse 9-18 Monate
5. Gebrauchshundeklasse ab 15 Monate
In der Gebrauchshundeklasse können ausschl. Airedale- und Parson-Jack-Russell Terrier mit anerkanntem Abrichtekennzeichen gemeldet werden.
Airedale Terrier = SchH I-III, IPO I-III
Parson Jack Russell Terrier = BP, GP und SwP
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/ Ausbildungskennzeichen bestätigt wurde. Die Bestätigung (hier
Certificat des VDH) ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
6. Championklasse ab 15 Monate
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses ein erforderlicher Titel bestätigt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen.
Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt. Nachstehende Titel berechtigen zur Meldung in der Championklasse:
Internat. Champion
Nationaler Champion der von der FCI anerkannten Landesverbände
FCI Weltsieger
FCI Europasieger
Deutscher Bundessieger
VDH Europasieger
7. Zuchklasse ab 15 Monate
In die Zuchtklasse können nur solche Terrier gemeldet werden, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Ausstellung permanent Eigentum (Besitz genügt nicht!) des Züchters der Hunde sein
müssen. Zeitweilige, sogenannte "Wiederinbesitznahme" eines verkauften Hundes durch seinen Züchter berechtigt nicht zur Meldung in der Zuchtklasse. Züchter, die ihre Hunde
in der Zuchtklasse gemeldet haben, sind verpflichtet, auf Verlangen der Zuchtschauleitung den Eigentumsnachweis zu erbringen.
8. Offene Klasse ab 15 Monate
Stichtag der Alterszuordnung: Der Hund muss am Tage vor dem er bei der Zuchtschau startet, das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.
Beispiel 1: Ein Terrier, der am 2.2. geboren wurde, kann auf einer am 2.11 stattfindenden Zuchtschau in der Jugendklasse gemeldet werden, da er das Alter von 9 Monaten am 1.11.98 um 24.00Uhr vollendet
hat und sein 10. Lebensmonat am 2.11. bereits zu laufen beginnt.
Beispiel 2: Ein Terrier, der am 2.2. geboren wurde, muss am 2.8. des Folgejahres in der Offenen Klasse gemeldet werden, da er das Alter von 18 Monaten am 1.8. bereits vollendet hatte und mit dem 2.8. bereits
der 19. Lebensmonat zu laufen beginnt.
Zuchtgruppen-Wettbewerb
Für alle Zuchtschauen kann ein Zuchtgruppen-Wettbewerb ausgeschrieben werden. Zuchtgruppen bestehen aus mind. drei Hunden einer Rasse mit gleichem Zwingernamen. Sie müssen am gleichen
Tage bei der Einzelbewertung mind. die Formwertnote "Gut" erhalten haben.
Nachzuchtgruppen
Als Nachzuchtgruppe gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Eine solche Nachzucht-Gruppe besteht aus mind. einem Elternteil und mind. 5 Nachkommen beiderlei
Geschlechts, wobei alle vorgestellten Hunde am Tage der Ausstellung wenigstens eine Bewertung erhalten haben müssen. Die Nachzuchtgruppe muss aus mind. zwei Würfen zusammengesetzt sein.
Paar-Klasse
Eine Paar-Klasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die Eigentum des Ausstellers sein müssen. Die Beurteilung der Paar-Klasse ist gleich der Beurteilung der Zuchtgruppen. Gesucht
wird das idealtypischste Zuchtpaar.
Das Versetzen eines Hundes in eine andere Klasse als gemeldet, is nur möglich, wenn dieser in Bezug auf Alter, Geschlecht oder anderer Voraussetzungen
in eine falsche Klasse geraten ist, außerdem dann, wenn der Hund durch ein Versehen der Zuchtschauleitung in eine falsche Klasse gesetzt wurde. Ein solcher Fall ist durch Beiziehung des Meldeformulars
am Tag der Veranstaltung zu klären. Untersagt ist es, einen Hund auf Wunsch eines Ausstellers hin zu versetzen, ohne, dass obige Voraussetzungen vorliegen.
§ 7 Meldegebühren
Das Meldegeld wird vom jeweiligen Veranstalter festgelegt, bei der Bemessung sind die Zuchtschauleitungen frei, doch sollten die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Es ist zulässig,
bei Meldungen für mehrere Hunde Nachlässe zu gewähren, doch ist die finanzielle Begünstigung einzelner Ausstellergruppen (z.B. Mitglieder einer Orts- oder Landesgruppe gegenüber
Nichtmitgliedern) verboten.
Für alle im Katalog aufgeführten Hunde ist der Zuchtschaubeitrag abzuführen, und zwar auch dann, wenn Hunde aus irgendwelchen Gründen nicht erschienen sind.
Für Zuchtgruppenwettbewerbe setzt die Zuchtschauleitung die Teilnahmegebühr ebenfalls fest.
§ 8 Formwertnote
Bei allen Veranstaltungen können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Nicht genügend (Nggd)
In der Jüngstenklasse werden vergeben:
vielversprechend (v v)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
Ein Hund, der sich nicht beurteilen lässt, bleibt "ohne Bewertung". Als "zurückgezogen" gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen
wird. Als "nicht erschienen" wird ein Hund behandelt, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt wurde.
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